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Erste Abmahnung für Bild auf Facebook-Pinnwand

Das Posten von lustigen Bildern und schönen Fotos bei Facebook gilt schon länger als rechtliche Grauzone. Nun gibt es den ersten Fall einer Abmahnung.

Lädt man bei Facebook und ähnlichen Diensten eine Bilddatei ins Netz, bestätigt man meist beiläufig, die Rechte für die Verbreitung des Bildes zu haben. Bisher hatte es jedoch keine Konsequenzen, wenn man Werke von Dritten über die eigene oder gar Fremde Pinnwände verbreitete. Ein Kölner Anwaltskanzlei hat nun erstmals mit einem solchen Fall zu tun:

Wir trauten unseren Augen kaum, als wir am Wochenende ein Schreiben auf den Tisch bekamen, mit der die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) eines Lichtbilds auf Facebook abgemahnt wird.

Der Abmahner fordert darin die umgehende Entfernung des Lichtbilds, eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft über die Dauer der Nutzung des Lichtbilds sowie Schadensersatz, dessen Höhe er nach Erhalt der Auskunft beziffern will.

Das schwierige an dem Fall ist jedoch, dass nicht die Person abgemahnt wurde, welche das Bild verbreitete – sondern diejenige, auf deren Pinnwand das Bild bereit gestellt wurde! In einem Beitrag der Öffentlich-Rechtlichten wurde bereits vor kurzem thematisiert, dass man auch für die von Dritten geposteten Inhalte auf der eigenen Pinnwand verantwortlich ist.

Nun scheint die Beitrag einigen Leuten einen Floh ins Ohr gesetzt zu haben. Wie auch die Kanzlei des Betroffenen auf ihrem Blog erklärt, ist es fast unmöglich für den User zu überprüfen, ob der betreffende User, welcher den Inhalt postet oder teilt, auch der Rechteinhaber ist.

Bisher hat es kein entgültiges Urteil gegeben, man darf den Fall aber mit Spannung weiter verfolgen, denn sollte die Abmahnung rechtens sein, könnten für alle Facebookuser harte Zeiten anbrechen. Auch das Posten von Links zu Youtube-Videos, welche nach dem Gesetz unrechtmäßig hochgeladene Inhalte enthalten, kann rechtliche Konsequenzen haben.

Es ist generell ratsam, seine Pinnwand nur für Freunde sichtbar zu machen und nur eigene Inhalte zu verbreiten, ab sofort sollte Mensch aber noch größere Vorsicht walten lassen.

Wer Fragen zu dem Fall hat oder selbst von einer derartigen Abmahnung betroffen ist, bekommt unter der folgenden Emailadresse Hilfe und Antworten: facebookabmahnung@lhr-law.de

 

 

Quelle Inhalt & Bild

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